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Qualitätssicherungssystem Fahrschule
Muss eine Fahrschule in Zukunft ein Qualitätssicherungs-System vorweisen?


Nein, ein Qualitätssicherungs-System müssen nur die Fahrschulen vorweisen, welche für die Bundesanstalt für Arbeit als Bildungsanbieter tätig werden, denn der Träger kann nur dann für die Förderung zugelassen werden, wenn er ein System (kein bestimmtes) zur Sicherung der Qualität anwendet und den Anforderungskatalog an Bildungsträger und Maßnahmen der beruflichen Weiter¬bildung, welcher bundeseinheitliche Qualitätsstandards definiert, anerkennt und erfüllt.

Noch ist nicht klar, ob man ein Qualitätssicherungs-System anwenden muss, wenn Sie in der Aus- u. Weiterbildung von Berufskraftfahrer im Güter- bzw. Personenverkehr tätig werden wollen.

Ab 10. September 2008 müssen Fahrer im Personenverkehr und ab 10. September 2009 Fahrer im Güterkraftverkehr eine Grundqualifikation im Sinne der EU-Ausbildungsrichtlinie erwerben. Dies gilt nicht für Fahrer, die bis zu diesem Zeitpunkt eine Fahrerlaubnis besitzen. Jeder Fahrer muss jedoch alle 5 Jahre an einer Weiterbildungsmaßnahme (35 Stunden) teilnehmen, so dass bis zum
10. September 2013 jeder Fahrer im Personenverkehr und bis 10. September 2014 jeder Fahrer im Güterkraftverkehr erstmalig teilgenommen haben muss.

Die Durchführung der im Rahmen der Grundqualifikation und der Weiterbildung vorgesehenen Lehrgänge wird nur Ausbildungsstätten gestattet, die von den zuständigen Behörden zugelassen werden. Um die Qualität dieser zugelassenen Ausbildungsstätten zu gewährleisten, sollen - so die EU-Richtlinie - harmonisierte Zulassungskriterien, unter anderem das einer fundierten fachlichen Kompetenz festgelegt werden. Mit Umsetzung der Richtlinie bis 10. September 2006 wird sich zeigen, ob dann ein zusätzliches Qualitätssicherungs-System erforderlich ist.

Im Februar dieses Jahres gab es bereits einen deutschen Referenten-Entwurf zur EU-Kraftfahrer¬richtlinie 2003/59 EG. Dieser Verordnungsentwurf ist aber bereits in der interministeriellen Ab¬stimmung gescheitert. Das BMJ hat durchgreifende Bedenken geltend gemacht. Nun bereitet das BMVBW einen neuen Gesetzentwurf samt zugehöriger Rechtsverordnung vor.

Wir stellen fest, dass es nur sehr wenige Fahrschulen sein werden, die tatsächlich ein Qualitäts¬sicherungs-System brauchen werden.

Wenn überhaupt, dann nur in den oben genannten Fällen. Für die Masse der Fahrlehrer wird ein Qualitätssicherungs-System so lange ohne Bedeutung bleiben, solange der Wettbewerb fast aus¬schließlich über den Stundenpreis und weniger über die Qualität der Ausbildung ausgetragen wird. Die Profilierung einer guten Fahrschule ist sehr schwer, da das Hauptinteresse des Kunden darin besteht, möglichst preiswert die „Pappe“ (Führerschein) zu bekommen, wobei die Qualität der Aus¬bildung nur ein untergeordnetes Entscheidungskriterium ist. L e i d e r.
Um ein Mindestmaß an Qualität zu bekommen, brauchen wir Mindeststunden in der Grundaus¬bildung sowie eine Mindestgebührenordnung.

Stellt sich noch die Frage, wo wäre der Vorteil, wenn sich alle Fahrschulinhaber für ein Qualitäts¬sicherungs-System entscheiden würden. Müssten sich dann alle überhaupt noch weiter um Qualität bemühen, wenn jeder bereits ein Zertifikat über Qualität vorweisen kann?

 
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