Begleitetes Fahren in Kürze auch in Hessen Information aus dem hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“ – Einführung in Hessen.
Wie Ihnen bereits bekannt ist, hat der Hessische Landtag Ende Januar 2006 beschlossen, auch in Hessen einen Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“ durchzuführen.
Diese Beschlussfassung hat dazu geführt, dass hessische Fahrschulen zwischenzeitlich mit dieser Absicht werben und potentielle hessische Teilnehmer am zukünftigen Modellversuch zum Beginn einer Ausbildung animieren, obwohl bislang weder eine Rechtsverordnung besteht noch die Einzelheiten des Modellversuchs festgelegt sind.
Aus gegebenem Anlass mache ich deshalb darauf aufmerksam, dass die Fahrschulausbildung im Zusammenhang mit dem „Begleiteten Fahren ab 17“ erst ab In-Kraft-Treten der diesbezüglichen hessischen Landesverordnung begonnen werden kann. Das Ministerium ist nicht bereit hinzunehmen, dass zum Teil 16-jährige im Hinblick auf eine erwartetete gesetzliche Regelung, bzgl. derer noch nicht einmal ein konkreter Einführungstermin feststeht, ohne jede Rechtsgrundlage ausgebildet werden.
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