Fahrschule - Fahrschulen - Qualität - Qualitätssicherung - Qualitätsmanagement. Schreiben an das Bundesverkehrsministerium, alle politischen Parteien u.a. Qualitätssicherungssysteme - Alternative für die behördliche Überwachung?
nachfolgendes Schreiben bezüglich Qualitätssicherung in Fahrschulen haben wir an das Bundesverkehrsministerium, den Bundestag, den Bundesrat, die Landesministerien sowie an alle politischen Parteien und den Verband der Technischen Überwachungsvereine und DEKRA geschickt. Sobald uns die Meinung der Angesprochenen vorliegt, werden wir Ihnen weiter berichten.
Text:
Vorbereitung einer Rechtsverordnung für Qualitätssicherungs-Systeme und Regeln für die Durchführung der Qualitätssicherung in Fahrschulen - Qualitätssicherung als Alternative für die behördliche Fahrschulüberwachung?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mit E-Mail vom 30. März 2006 haben wir im Bundesverkehrsministerium nachgefragt, ob es einen Referentenentwurf bezüglich einer Rechtsverordnung für die Anforderungen an Qualitätssicherungssysteme und Regeln für die Durchführung dieser gibt.
Herr Weibrecht teilte uns mit, dass es zwar erste Überlegungen gebe, dass aber kurzfristig noch nicht mit einem Entwurf zu rechnen sei und er für Vorschläge unsererseits dankbar wäre.
Wir haben uns mit der Thematik sehr intensiv auseinandergesetzt und dabei auch wirkliche Mitgliederbefragungen durchgeführt.
Wir erlauben uns, Ihnen im Anhang unsere Stellungnahme zu dieser Angelegenheit zuzustellen und würden uns freuen, wenn Sie uns Ihre Meinung - gerne auch über oben genannte E-Mail-Adresse - zukommen lassen würden.
Besten Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Klein
im Auftrag der nachfolgenden Verbände:
Interessenverband Deutscher Fahrlehrer e.V.
(registriert im deutschen Bundestag)
Interessenverband Deutscher Fahrlehrer Süd e.V.
Interessenverband Deutscher Fahrlehrer Nord (in Kürze e.V.)
Bayerwaldbund
Verband freier Fahrlehrer Weimar/Thüringen e.V.
(registriert im deutschen Bundestag
Oben genannte Verbände sind unabhängig und nicht Mitglied in der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände
Stellungnahme zu den laufenden Diskussionen um die Einführung von QM- Systemen für Fahrschulen von Interessenverband Deutscher Fahrlehrer e.V., Interessenverband Deutscher Fahrlehrer Süd e.V. , Interessenverband Deutscher Fahrlehrer Nord (in Kürze e.V.) , Bayerwaldbund, Verband freier Fahrlehrer Weimar/Thüringen e.V.
Derzeit werden sehr viele Diskussionen über die Einführung von Qualitätssystemen in Fahrschulen geführt. Es gibt Institutionen, die eigene Systeme entwickeln, welche sehr stark an pädagogischen Belangen im Hinblick auf die Ausbildungsgestaltung orientiert sind. Der gesetzliche Rahmen regelt jedoch schon fast alle Prozesse und Ausbildungsinhalte für die verschiedenen Führerscheinklassen. Jede Fahrschule wird behördlich regelmäßig überwacht und muss bei Auffälligkeiten mit Abstellmaßnahmen oder stärker frequentierten Überwachungen bis hin zum Entzug der Fahrschulerlaubnis durch die Behörden rechnen.
Wie kann ein solches QM- System, deren integraler Bestandteil die Qualitätssicherung ist, für eine Fahrschule aussehen? Zuerst muss einmal festgestellt werden, wie so ein System überhaupt gestaltet werden kann. Der vernünftigste Weg, ein solches System zu erstellen, ist, sich an bestehenden Regelungen und Normungen, die sich mehrheitlich bewährt haben, zu orientieren. Hier hat sich in den letzten Jahren die DIN EN ISO 9000 ff Reihe als Standard für alle Branchen und Bereiche durchgesetzt. Zuletzt wurde diese im Jahr 2000 prozess-orientiert überarbeitet. Sicherlich, es wurden weitere spezielle Normungen für bestimmte Bereiche daraus abgeleitet (beispielsweise die DIN EN 13485 für den Medizinbereich), jedoch wurde auch hier die Grundstruktur und die Forderungen der Normenreihe DIN EN ISO 9000 ff übernommen. Es sollte deshalb an dieser Stelle gesagt werden, dass die DIN EN ISO 9001 derzeit das einzig vernünftige allgemein umsetzbare Gerüst für einen zertifizierbaren Standard eines QM–Systems von Fahrschulen darstellen kann.
Wie kann ein solches System auf Fahrschulen abgestimmt werden?
Grundsätzlich sind die Inhalte und Forderungen der DIN EN ISO 9001 prozessorientiert aufgebaut und können durch eine gewisse Allgemeingültigkeit der Forderungen eigentlich auf alle Organisationen umgelegt werden. Es handelt sich entgegen vieler Falschinterpretationen hier um ein reines QM- System für eine Organisation (hier Fahrschule), es kann definitiv keine Produktzertifizierung (beispielsweise Lehrgänge) mit der DIN EN ISO 9001 dargestellt werden. Dies wird fälschlicherweise auch von namhaften größeren Organisationen immer wieder in Werbeanzeigen suggeriert und publiziert. Es stellt sich die Frage, wer ein solches System neutral und fachkompetent beurteilen (auditieren) soll. Sicherlich besteht ein ausreichender Pool an Fachleuten mit QM- Background, die eine Erfüllung der Normforderungen beurteilen können, aber wie sieht es mit der Fachkompetenz in der Fahrschulbranche aus? Hier müsste ein Team aus Fachexperten und QM- Fachleuten gemeinsam beurteilen, ob ein QM- System normkonform und letztendlich auch für eine Fahrschulorganisation geeignet ist. Diese Fachexperten könnten aus erfahrenen Fahrlehrern oder Branchenfachleuten aus allen Fahrschulverbänden herangezogen werden.
Nun zum eigentlichen Sinn und Nutzen eines QM- Systems:
Mögliche Vorteile für die Fahrschule werden in erster Linie in der verbesserten Organisation, systematischer Schwachstellenanalyse und kontinuierlicher Verbesserung liegen. Dies wird sich schließlich auch auf die Wirtschaftlichkeit einer Fahrschule auswirken. Ein weiterer nicht zu unterschätzender Aspekt ist die verbesserte Rechtssicherheit, die auch im Rahmen eines QM- Systems regelmäßig mit überprüft wird (siehe hier auch weitere Ausführungen im Fazit).
Inwiefern kann der Fahrschüler aus einem solchen System profitieren?
Der Fahrschüler kann bei einer Fahrschule mit zertifiziertem QM- System davon ausgehen, dass alle Abläufe konform gemäß gesetzlicher oder behördlicher Regelungen laufen. Die Qualität der Ausbildung wird bei richtiger Anwendung verbessert und das Personal der Fahrschule wird regelmäßig fortgebildet. Bei eventuellen Unzulänglichkeiten während der Ausbildung kann man damit rechnen, dass mit detaillierter Ursachenanalyse
versucht wird, eine Lösung zu erzielen (konsequentes Fehlermanagement). Letztendlich sollten die Ausbildung, der Ausbildungsablauf und die Ausbildungsqualität einer solchen Fahrschule vorbildlich sein.
Es gibt Punkte, die man bei einem Qualitätsmanagement-System für Fahrschulen unbedingt beachten sollte:
Zuerst einmal muss hier eine genaue Analyse der gesetzlichen Vorschriften und Regelungen erfolgen, aus der sich sicherlich noch der eine oder andere Schwachpunkt in der jeweiligen Organisation (Fahrschule) ergibt. Man stellt dann im Rahmen einer Prozessübersicht den Ablauf des Fahrschulbetriebes dar, um Schnittstellen und Transparenz der Prozesse zu bekommen. Hält man nun die Forderungen der Norm DIN EN ISO 9001 dagegen, dann ergeben sich noch einige weitere Punkte, die möglichst unbürokratisch, wirkungsvoll und durchgängig im Betrieb zu regeln sind.
Der letzte Weg ist dann der Gang zu einer akkreditierten Zertifizierungsstelle, um sich die Konformität des QM- Systems mit den Forderungen der Norm DIN EN ISO 9001 bestätigen zu lassen und dann anschließend nach erfolgreichem Audit in den regelmäßigen Auditierungs- und Überwachungsrhythmus zu kommen.
Das klingt alles sehr einfach, jedoch liegt hier der Teufel oft im Detail begraben:
Es gibt Menschen, die verbinden QM- Systeme mit einem beachtlichen Regelungsaktionismus, der praktisch wenig Nutzen bringt und einen Betrieb wirtschaftlich und organisatorisch nahezu lahm legen kann. Weniger ist hier oft mehr und jede Regelung sollte strengstens auf Notwendigkeit, Nutzen und Durchführbarkeit geprüft werden. Weiterhin muss ein solches System mit allen Beteiligten erarbeitet und abgestimmt werden, nur so ist sichergestellt, dass Abläufe und Regelungen eingehalten werden (nur beteiligte Mitarbeiter können überzeugte Mitarbeiter sein). Man sollte sich vor Beratungen und Mustersystemen in Acht nehmen, weil diese oft nicht eindeutig passend oder überbürokratisiert sind. Der Partner (Zertifizierungsstelle) zur Abnahme eines solchen QM- Systems sollte nicht nur als „Prüfer“, sondern auch als fachkompetenter Partner angesehen werden, um möglichst wirtschaftliche, einheitliche und optimale Prozesse in der Fahrschule zu erreichen. Hierzu ist eine hohe Fachkompetenz erforderlich und die kann nur über Auditoren und Fachexperten mit einschlägigen Branchenkenntnissen erfolgen. Es macht auch keinen Sinn, eine Fahrschule mit einer richtigen Schule oder Universität auf eine Stufe zu stellen und die gleichen pädagogischen Maßstäbe anzusetzen. Denn mal ehrlich, wollen wir das Pferd von hinten aufzäumen, wollen wir aus den Fahrlehrern, die ihre Qualifikation in einem nicht gerade anspruchsvollen Lehrgang mit anschließendem Praktikum erlangen, ausgebildete Akademiker mit ausgeprägten pädagogischen Verhaltensweisen machen, oder reicht uns in den Fahrschulen ein gewisser Grundstandard, mit dem man eine ordentliche Ausbildung garantieren kann?
Fazit:
Ein QM- System für Fahrschulen kann, u. a. auch auf europäischer Ebene, nur dann Sinn machen, wenn man sich an bestehenden internationalen Standards orientiert. Dies kann nur die DIN EN ISO 9001 in ihrer aktuell gültigen Fassung sein, denn bei richtiger Interpretation ist hier sicherlich genügend Spielraum, um einen Fahrschulbetrieb wirtschaftlich und prozessorientiert zu organisieren. Derzeit können nur sehr wenige Zertifizierer diese Fachkompetenz in der Fahrschulbranche abdecken, deshalb ist es absolut notwendig, das Auditorenteam aus einem branchenkundigem Fachexperten und einem erfahrenen Auditor für QM- Systeme zusammenzustellen.
QM- Systeme dienen in erster Linie dazu, Prozesse, Produkte und Organisationen zu sichern und kontinuierlich zu verbessern. Ein Qualitätsmanagement-System darf nicht dazu missbraucht werden, einzelnen Organisationen ein Machtmonopol und den wirtschaftlichen Vorteil Einzelner zu sichern. Ein solches System muss wirtschaftlich, überschaubar und transparent sein, es kann deshalb eigentlich nur ein allgemein anerkannter Standard, wie die DIN EN ISO 9001, als Rahmen eines QM- Systems für Fahrschulen, deren integraler Bestandteil die Qualitäts¬sicherung ist, dienen.
Kann ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem, deren integraler Bestandteil die Qualitätssicherung ist, die behördliche Fahrschulüberwachung ersetzen?
Angesichts des klaren gesetzlichen Auftrages nach § 33 Abs. 1 und der Bedeutung der behördlichen Fahrschulüberwachung für die Verkehrssicherheit (vgl. VRS 43,231; OLG Celle VRS 66, 478); darf diese keinesfalls – wie eine unter Fahrschulinhabern durchgeführte Umfrage ergab - geopfert werden, wenn sich Fahrschulen für eine Qualitätssicherung entscheiden. Eine Selbstüberwachung im Rahmen der Qualitätssicherung durch Berufskollegen eines Verbandes unter gleichzeitiger Aufhebung der behördlichen Überwachung birgt zu viele Risiken („Günstlingswirtschaft“).
Alle, die sich aus Gründen der Verkehrssicherheit mit der Qualitätssicherung in Fahrschulen beschäftigen, müssen sich darüber im Klaren sein:
Eine Fahrschule mit Qualitätssicherung bietet im Vergleich zu einer Fahrschule ohne nicht automatisch die Gewähr einer besseren Ausbildung. Für ein zertifiziertes Qualitätsmanagement-system, das sich an internationalen Standards orientiert und auch auf europäischer Ebene Bestand haben kann, gibt es definitiv keine Produktzertifizierung (Lehrgänge, Seminare). Nachdem es Fahrschulen heute schon ohne gesetzliche Regelung möglich ist, ihr Qualitätsmanagement zertifizieren zu lassen und sich somit für eine Qualitätssicherung zu entscheiden, und dies auch in Zukunft – ob mit oder ohne gesetzliche Regelung – freiwillig bleiben muss, stellt sich zunächst die Frage der Notwendigkeit einer Verordnung, die diesbezüglich Näheres regeln soll, und deren Ermächtigungsgrundlage wohl § 34 Abs. 4 FahrlG ist. Weshalb diese Vorschrift in den § 34 FahrlG (Ausnahmen FahrlG) aufgenommen wurde, ist unklar. Denn dabei handelt es sich nicht – wie in den anderen Fällen – um die einem Erlaubnisinhaber erteilte Befreiung von einer Erteilungsvoraussetzung, sondern um die rechtlich fragwürdige Entbindung der Erlaubnisbehörde von ihrer Überwachungspflicht.
Ob Fahrschulen, die einer hohen, ständig wachsenden Konkurrenz, schwindenden Schülerzahlen und fallenden Preisen ausgesetzt sind, nur mit einem zertifizierten Qualitätsmanagementsystem und einer damit verbundenen Qualitätssicherung eine bessere, der Verkehrssicherheit dienende Ausbildung auf Dauer anbieten können …. dies zu beurteilen, überlassen wir dem Leser.
Aber wenn wir schon etwas für eine bessere Ausbildung und damit für die Verkehrssicherheit tun wollen – warum regeln wir dann nicht in einer Verordnung
1. eine Mindeststundenzahl in der Grundausbildung für die Fahrerlaubnisklassen A, B, C (wie bei
Klasse D)
2. eine praktische Prüfung, die aus zwei Teilen besteht
a) aus einem innerörtlichen Teil, und wenn dieser bestanden ist
b) aus einem außerörtlichen Teil (Sonderfahrten-Ausbildung erst nach bestandener
innerörtlicher Prüfung)
Alle Fahrlehrer würden neue Verordnungen begrüßen, die die Verkehrssicherheit fördern und ihr wirklich dienlich sind. Qualitätssicherung ist und bleibt freiwillig. Jeder Fahrschulinhaber/Leiter, der auf dem Markt bestehen will, muss sie bereits heute ohne Rechtsverordnung – ob mit DIN EN ISO 9001 oder in irgendeiner anderen Form - praktizieren. Außerdem kann man davon ausgehen, dass die Qualität von Schulen und Unterricht überall dort einer Prüfung und Beurteilung unterzogen wird, wo Lernwillige frei wählen können, wo sie lernen wollen.
Wozu bedarf es dann einer Rechtsverordnung für Qualitätssicherungs-Systeme und Regeln für die Durchführung?
Eine Rechtsverordnung zu verabschieden, nur dass dafür die behördliche Überwachung wegfallen kann, und auf Drängen bestimmter Organisationen eventuell ein bestimmtes System favorisiert wird, und es dadurch zu einer Selbstüberwachung der Betroffenen kommt, kann nicht im Sinne des Gesetzgebers und schon gar nicht im Sinne der Verkehrssicherheit sein.
Interessenverband Deutscher Fahrlehrer e.V.
Interessenverband Deutscher Fahrlehrer Süd e.V.
Interessenverband Deutscher Fahrlehrer Nord (in Kürze e.V.)
Bayerwaldbund
Verband freier Fahrlehrer Weimar/Thüringen e.V.
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