3. EU-Führerscheinrichtlinie tritt ab 19.01.07 in Kraft Umsetzung in nationales Recht bis 2013
"Alte Führerscheine noch bis 2033 gültig - Rahmenbedingungen zur Bekämpfung des Führerscheintourismus verbessert"
Nähere Ausführungen finden Sie im internen Teil.