Bundesarbeitsgemeinschaft der Interessenverbände Deutscher Fahrlehrer tagen in Bonn mit Vertretern des Bundesverkehrsministeriums. Neben der bisherigen Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V., die sich als einzige berufsständische Organisation auf Bundesebene verstanden hatte, hat sich nun auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Interessenverbände Deutscher Fahrlehrer, bestehend aus:
Verband freier Fahrlehrer Weimar/Thüringen e.V.
Interessenverband Deutscher Fahrlehrer e.V.
Interessenverband Deutscher Fahrlehrer Süd e.V.
Verband Freier Deutscher Fahrlehrer e.V.
Interessenverband Deutscher Fahrlehrer Nord e.V.
Fahrschulbund Bayerwald
für die Anliegen der Fahrlehrerschaft sowie für mehr Sicherheit auf unseren Straßen bundesweit etabliert und Vertreter des Bundesministeriums für Verkehr zu einer Tagung am 23.04.07 nach Bonn eingeladen. Zentrales Thema des Gesprächs war, die Fahrschulausbildung in Deutschland zu erhalten und zu verbessern. Mit gut geschulten Fahranfängern die Sicherheit des Straßenverkehrs verbessern ist ein Anspruch, dem die verantwortlichen insbesondere von Politik und Schulungsbetrieben in Zeiten zunehmenden Wettbewerbs gerecht werden müssen, so Robert Klein, Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft. Die Vertreter des Bundesverkehrsministeriums betonten, dass auch im Zuge weiterer Harmonisierungen der EU der Qualitätsstandard der deutschen Ausbildung erhalten werden soll. Die Fahrlehrerschaft der anwesenden Verbände sprach sich auch für eine Qualitätssicherung in Fahrschulen aus. In keinem Fall dürfe jedoch – wenn sich eine Fahrschule einem Qualitätssicherungssystem anschließt – die staatliche Überwachung dafür geopfert werden. Der Staat darf sich seiner Verantwortung nicht entziehen, so mit neutralen Personen zu überwachen, dass es bei Verstößen gegen die Fahrlehrerpflichten erst gar nicht zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit kommt. Eine Art Selbstüberwachung der Fahrlehrer wird abgelehnt, da es der Günstlingswirtschaft Tür und Tor öffnen würde.
Große Bedenken wurde von den Fahrlehrervertretern in Bezug von Mitgliedschaften der Ministerien in privaten Vereinen geäußert. Diese sollten nicht von staatlicher Seite zu Monopolisten erhoben wurden. Auch sollte es kein Herrschaftswissen, welches nur bestimmten Organisationen, die daraus einen Wettbewerbsvorteil ziehen könnten, geben. Die Neutralität der Ministerien und deren Vertreter muss in jedem Fall gegeben sein.
Von Seiten des Ministeriums wurde betont, dass der Bundesarbeitsgemeinschaft der Interessenverbände Deutscher Fahrlehrer künftig zu Gesetzes- und Verordnungsvorhaben frühzeitig die Möglichkeit einer Stellungnahme gegeben wird.
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