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Verordnung über Qualitätssicherung in Fahrschulen – Kommt sie oder kommt sie nicht?

Jeder, der den Gedanken der Entbürokratisierung ernst nimmt, muss sie ablehnen. Wir stimmen mit unserem Bundespräsidenten überein, welcher der Meinung ist, wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen. Eine neue Verordnung schafft nur neue verwaltungsrechtliche Genehmigungsverfahren und Probleme.

Abgesehen davon, dass die Ermächtigungen in § 34 FahrlG für eine Verordnung über Qualitätssicherung für Fahrschulen recht fragwürdig ist, könnte man den Eindruck gewinnen, dass der zurzeit von den Ländern diskutierte Arbeitsentwurf von jemandem verfasst worden ist, welcher bestimmte Interessen vertritt, bzw. noch nie etwas mit Qualitätssicherung zu tun gehabt hat. Der Arbeitsentwurf liest sich, als ob es sich um eine Verordnung über Qualitätsminderung statt Qualitätssicherung handeln würde. (z.B. Auditierung alle 4 Jahre) :-) . Wir haben deshalb unsere Vorstellungen einer Verordnung über Qualitätssicherung an das Bundesverkehrsministerium überstellt.

Frau Bartelt-Lehrfeld teilte uns daraufhin mit, dass sich noch Einiges ändern könne, bis der Referentenentwurf erarbeitet wird, und zu diesem können wir dann eine Stellungnahme abgeben. Warten wir es also ab, ob es eine Verordnung über Qualitätssicherung oder Qualitätsminderung wird, oder ob sich die Erkenntnis durchsetzt, dass wir eigentlich keine brauchen, denn wer seine Fahrschule zertifizieren will, kann dies auch heute schon ohne eine Verordnung über Qualitätssicherung, die Näheres regelt, tun.

So bleibt das Gefühl, dass es letztendlich nur um monetäre Interessen und nicht um Verkehrssicherheit bzw. Qualitätssicherung geht.

Die bestimmten, Fahrlehrerverbänden zugehörigen GmbH´s und deren Geschäftsführer, die dem Vorstand des jeweiligen Verbandes angehören, werden sich zusätzlicher Einnahmen erfreuen und die Fahrschulinhaber werden die Zeche bezahlen müssen.

Interessenverband Deutscher Fahrlehrer e.V.
 
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