Kursarten
Ausbildungsfahrlehrer
Wenn Sie das 3-tägige Seminar
für Ausbildungsfahrlehrer gem. § 9b FahrlG besuchen
wollen, müssen Sie innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens
3 Jahre lang hauptberuflich Klasse B in Theorie und Praxis
unterrichtet haben. Mit diesem Seminar können Sie
als Ausbildungsfahrlehrer in einer Ausbildungsfahrschule
tätig werden.
Ausbildungsfahrschule § 21
a FahrlG
Als Ausbildungsfahrlehrer
können Sie eine Ausbildungsfahrschule
betreiben, wenn Sie der Behörde die Aufnahme des Betriebes
gem. § 17 Abs. 1 Nr. 10 mitteilen.
Voraussetzung:
Sie
müssen seit mindestens drei Jahren die Fahrschulerlaubnis
besitzen oder als verantwortlicher Leiter des Ausbildungsbetriebes
einer Fahrschule tätig sein.
Betriebswirtschaftslehrgang §11 FahrlG
Wer eine Fahrschule eröffnen will, muss an einem Lehrgang
von mindestens 70 Stunden à 45 Min über Fahrschulbetriebswirtschaft
teilgenommen haben.
Einweisungsseminar freiwillige 2. Ausbildungsphase
Die Gruppensitzungen sowie Übungs- und Beobachtungsfahrten dürfen nur von hierfür amtlich anerkannten Fahrlehrern durchgeführt werden.
Diese gelten als amtlich anerkannt, wenn Sie Inhaber einer Seminarerlaubnis nach § 31 des Fahrlehrergesetzes für Seminare nach § 2a des Straßenverkehrsgesetzes sind und an einem mindestens eintägigen Einweisungslehrgang zur Durchführung des Fortbildungsseminars für Inhaber der Fahrerlaubnis auf Probe teilgenommen haben.
Fahrlehrerweiterbildung §33a Abs.1 FahrlG
Jeder Fahrlehrer muss alle vier
Jahre ein dreitägiges, zusammenhängendes Fortbildungsseminar
absolvieren.
Hiervon kann abgewichen werden. Die Dauer beträgt dann
vier
Tage in vier Jahren.
Nichtteilnahme führt zum Widerruf der Fahrlehrerlaubnis!
Seminarleiterausbildung §31
FahrlG
Wer
Aufbauseminare im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes veranstaltet, bedarf der Seminarerlaubnis. Sie kann auf Seminare nach §2a oder §4 des Straßenverkehrsgesetzes beschränkt
werden.
Eine Seminarerlaubnis wird auf Antrag erteilt, wenn der Fahrlehrer
- die Fahrlehrerlaubnisklassen A und BE besitzt,
- er innerhalb der letzten 5 Jahre 3 Jahre lang Fahrschüler der Klassen A und BE hauptberuflich in Theorie und Praxis ausgebildet hat,
- er innerhalb der letzten 2 Jahre mit Erfolg an einem Einweisungslehrgang teilgenommen hat.
Der Einweisungslehrgang besteht aus 3 Teilen à 4 Tage
- einem Grundkurs über Seminarleitung und Moderation allgemein
- einem Aufbaukurs für Aufbauseminare für Führerscheinneulinge und Fahranfänger
- einem Aufbaukurs für Aufbauseminare für Punktedelikte
Seminarleiterweiterbildung §33a
Abs.2 FahrlG
Der Inhaber einer Seminarerlaubnis
nach §31 Abs.1 FahrlG hat binnen zwei Jahren nach Erlaubniserteilung
und so dann bis zum Ablauf des vierten, auf das Ende
der vorhergehenden Frist folgenden Jahres wiederkehrend
an einem zusätzlichen dreitägigen
programmspezifischen Fortbildungslehrgang bestehend
aus einem allgemeinen Teil von zwei Tagen Dauer und
je einem
programmspezifischen Teil von einem Tag Dauer teilzunehmen.
Nichtteilnahme
führt zum Widerruf der Seminar-Erlaubnis!
PKW-Sicherheitstraining
Einweisungsseminar für Personen,
die Verkehrssicherheitstrainings durchführen.
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