Kursarten

Ausbildungsfahrlehrer
Wenn Sie das 3-tägige Seminar für Ausbildungsfahrlehrer gem. § 9b FahrlG besuchen wollen, müssen Sie innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre lang hauptberuflich Klasse B in Theorie und Praxis unterrichtet haben. Mit diesem Seminar können Sie als Ausbildungsfahrlehrer in einer Ausbildungsfahrschule tätig werden.

Ausbildungsfahrschule § 21 a FahrlG
Als Ausbildungsfahrlehrer können Sie eine Ausbildungsfahrschule betreiben, wenn Sie der Behörde die Aufnahme des Betriebes gem. § 17 Abs. 1 Nr. 10 mitteilen.

Voraussetzung:
Sie müssen seit mindestens drei Jahren die Fahrschulerlaubnis besitzen oder als verantwortlicher Leiter des Ausbildungsbetriebes einer Fahrschule tätig sein.

 

Betriebswirtschaftslehrgang §11 FahrlG
Wer eine Fahrschule eröffnen will, muss an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden à 45 Min über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen haben.

 

Einweisungsseminar freiwillige 2. Ausbildungsphase
Die Gruppensitzungen sowie Übungs- und Beobachtungsfahrten dürfen nur von hierfür amtlich anerkannten Fahrlehrern durchgeführt werden. Diese gelten als amtlich anerkannt, wenn Sie Inhaber einer Seminarerlaubnis nach § 31 des Fahrlehrergesetzes für Seminare nach § 2a des Straßenverkehrsgesetzes sind und an einem mindestens eintägigen Einweisungslehrgang zur Durchführung des Fortbildungsseminars für Inhaber der Fahrerlaubnis auf Probe teilgenommen haben.

 

Fahrlehrerweiterbildung §33a Abs.1 FahrlG
Jeder Fahrlehrer muss alle vier Jahre ein dreitägiges, zusammenhängendes Fortbildungsseminar absolvieren. Hiervon kann abgewichen werden. Die Dauer beträgt dann vier Tage in vier Jahren.
Nichtteilnahme führt zum Widerruf der Fahrlehrerlaubnis!

 

Seminarleiterausbildung §31 FahrlG
Wer Aufbauseminare im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes veranstaltet, bedarf der Seminarerlaubnis. Sie kann auf Seminare nach §2a oder §4 des Straßenverkehrsgesetzes beschränkt werden.

Eine Seminarerlaubnis wird auf Antrag erteilt, wenn der Fahrlehrer

  • die Fahrlehrerlaubnisklassen A und BE besitzt,
  • er innerhalb der letzten 5 Jahre 3 Jahre lang Fahrschüler der Klassen A und BE hauptberuflich in Theorie und Praxis ausgebildet hat,
  • er innerhalb der letzten 2 Jahre mit Erfolg an einem Einweisungslehrgang teilgenommen hat.
Der Einweisungslehrgang besteht aus 3 Teilen à 4 Tage
  • einem Grundkurs über Seminarleitung und Moderation allgemein
  • einem Aufbaukurs für Aufbauseminare für Führerscheinneulinge und Fahranfänger
  • einem Aufbaukurs für Aufbauseminare für Punktedelikte
 

Seminarleiterweiterbildung §33a Abs.2 FahrlG
Der Inhaber einer Seminarerlaubnis nach §31 Abs.1 FahrlG hat binnen zwei Jahren nach Erlaubniserteilung und so dann bis zum Ablauf des vierten, auf das Ende der vorhergehenden Frist folgenden Jahres wiederkehrend an einem zusätzlichen dreitägigen programmspezifischen Fortbildungslehrgang bestehend aus einem allgemeinen Teil von zwei Tagen Dauer und je einem programmspezifischen Teil von einem Tag Dauer teilzunehmen.

Nichtteilnahme führt zum Widerruf der Seminar-Erlaubnis!

 

PKW-Sicherheitstraining
Einweisungsseminar für Personen, die Verkehrssicherheitstrainings durchführen.

Kurse finden hier statt:
• 64291 Darmstadt
• 89312 Günzburg
• 93413 Cham
• Ludwigsburg (Baden-Württemb.)
• Regensburg
Sehen Sie hier eine Zusammenfassung aller Kursarten:
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Kursart Dauer
Ausbildungsfahrlehrer
§ 9b und 21a FahrlG
3 Tage
Einweisungslehrgang
freiwillige II. Ausbildungsphase
1 Tag
Fahrlehrer-Fortbildung
§ 33a Abs.1 FahrlG,
Pflichtfortbildung für alle
1 bis
3 Tage
Fahrlehrer-Fortbildung
§ 33a Abs. 1 Motorradseminar
mit Praxisteil
1 bis
3 Tage
Seminarleiter-Fortbildung
§33a Abs. 2 FahrlG
3 Tage
Seminarleiter-Fortbildung
§33a Abs. 2 FahrlG
4 Tage
BWL-Lehrgang
§11 Abs. 1 Satz 1 Nr.5 FahrlG
70 Stunden
Seminarleiterlehrgang
§31 FahrlG Grundkurs
4 Tage
Programmkurs 4 Tage
Programmkurs 4 Tage
PKW-Sicherheitstraining 1 Tag

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