Übrigens: An unseren Seminaren können
Sie auch teilnehmen, wenn Sie diese nicht für
eine Pflichtfortbildung benötigen.
AKTUELLE MELDUNG
Verwaltungsgerichtshof entscheidet:
Fahrlehrer dürfen von Fahrschulen auch als freie Mitarbeiter beschäftigt werden.
Unbeugsamer Fahrlehrer gewinnt Prozess:
Ein Stück mehr Rechtsklarheit für die Fahrlehrer in Land und Bund.
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