Müssen Fahrschulen keine Umsatzsteuer mehr an das Finanzamt bezahlen?
Nach dem aktuellen Beschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (AZ: 5 V 5144/15) sollen nun auch die in den Fahrerlaubnis-Ausbildungsbereichen Klasse A und B erwirtschafteten Umsätze von der Umsatzsteuer befreit sein. In Folge dessen ist ein Vorsteuerabzug dann auch nicht mehr möglich. Wir empfehlen allen Fahrschulinhabern, sich mit ihrem Steuerberater in dieser Angelegenheit abzustimmen.
Da es sich um eine erstinstanzliche Entscheidung handelt, also kein höchstrichterliches Urteil existiert, gibt es auch noch keine Rechtssicherheit.
Bis zur endgültigen Klärung können noch Jahre vergehen.