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Müssen Fahrschulen keine Umsatzsteuer mehr an das Finanzamt bezahlen?

Nach  dem  aktuellen  Beschluss  des  Finanzgerichts  Berlin-Brandenburg (AZ:  5  V  5144/15)  sollen  nun  auch  die  in  den  Fahrerlaubnis-Ausbildungsbereichen Klasse A und B erwirtschafteten Umsätze von der Umsatzsteuer befreit sein. In Folge dessen ist ein Vorsteuerabzug dann auch  nicht  mehr  möglich.  Wir  empfehlen  allen  Fahrschulinhabern,  sich mit ihrem Steuerberater in dieser Angelegenheit abzustimmen.

Da  es  sich  um  eine  erstinstanzliche  Entscheidung  handelt,  also  kein höchstrichterliches Urteil existiert, gibt es auch noch keine Rechtssicherheit.

Bis zur endgültigen Klärung können noch Jahre vergehen.

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