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TÜV Süd Abschaltung online-Service

Abschaltung online-Service (Schreiben des TÜV Süd vom 15.06.2016)

Nachdem das oben genannte Schreiben für einigen Wirbel in der Fahrlehrerschaft sorgte, haben wir uns mit den Verantwortlichen des TÜV Süd telefonisch in Verbindung gesetzt.

Auf Nachfrage teilte man uns mit, dass

  1. der weiterentwickelte online-Service für Fahrschulen wohl 2017 eingeführt wird
  2. Fahrschulen, welche diesen Service nicht nutzen wollen, auch weiterhin z.B. per Fax oder Telefon ihre Fahrerlaubnisbewerber zur Prüfung melden können.

Der IDF hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Geschäftsbedingungen für den online-Service den Fahrschulen nicht einfach aufs Auge gedrückt werden sollen sondern dass diese verhandelbar sein müssen.

Fahrschulen greifen ausschließlich freiwillig auf das Internetportal zu. Sie können nicht dazu gezwungen werden. Außerdem sollte dem Fahrerlaubnisbewerber unserer Meinung nach die Möglichkeit eingeräumt werden, zu überprüfen, ob sein Prüfauftrag freigegeben ist, damit er sich selbst zur Prüfung anmelden kann. Bezüglich der Bezahlung der Prüfgebühr an die Prüforganisation hat der IDF ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es einzig und allein Aufgabe der Prüforganisation ist, den fälligen Betrag einzutreiben.

Abschließend wurde uns versprochen, dass sich die Fahrlehrerverbände und die Verantwortlichen des TÜV Süd in jedem Fall noch einmal in dieser Angelegenheit beraten werden.

Der IDF hält Sie jedenfalls auf dem Laufenden!

Wolfgang Hesser       Robert Klein

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