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Parken gegen die Fahrtrichtung?

Wer kennt das nicht: Manchmal ist man mit der Parkplatzsuche nahe am Verzweifeln. Und dann sichtet man endlich die rettende Lücke, aber leider am linken Straßenrand, entgegen der Fahrtrichtung. Die Versuchung ist groß! Erliegt man ihr, riskiert man ein Bußgeld von 15 Euro, denn Linksparken ist bis auf zwei Ausnahmen verboten.

Das Thema Halten und Parken ist in § 12 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Dort heißt es klar und deutlich, dass nur „der rechte Seitenstreifen“ genutzt werden darf. Dazu gehören auch „entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen“. Somit sind sowohl links halten als auch parken verboten. Es sei denn, auf der rechten Straßenseite sind Schienen verlegt oder es handelt sich um eine Einbahnstraße.

Die Begründung mutet innerhalb von Ortschaften allerdings etwas fragwürdig an: Der Gesetzgeber möchte damit verhindern, dass Autofahrer durch das Anfahren der linken Seite Unfälle mit dem Gegenverkehr verursachen, insbesondere auch beim Ausparken.

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