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Unfall durch Schleudern bei Glatteis

Bei winterlichen Straßenverhältnissen kam ein PKW auf der Autobahn infolge Glätte ins Schleudern. Deshalb lenkte der Fahrer des nachfolgenden PKW sein Fahrzeug von der rechten Fahrspur, die er bis dahin befahren hatte, nach rechts auf den Standstreifen. Dort schrammte er mit der rechten Fahrzeugseite entlang der Leitplanke. Das Fahrzeug des Beschuldigten kam etliche Meter vor dem nachfolgenden Fahrzeug ebenfalls an der rechten Leitplanke zum Stehen, auf die er frontal aufgefahren war.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt bestätigte die Auffassung des Landgerichts Darmstadt, wonach der Beschuldigte am Unfalltag zu schnell gefahren sei oder es an der notwendigen Aufmerksamkeit habe fehlen lassen. Deshalb sei er ins Schleudern gekommen. Angesichts dieses Schleuderns spreche bereits der Beweis des ersten Anscheins für eine Schuld des Fahrers. Ein Verschulden des nachfolgenden Fahrzeugs schloss das Gericht aus, da es nicht ins Schleudern gekommen sei und eine überhöhte Geschwindigkeit nicht feststellbar sei. Auch gebe es keine Hinweise auf einen zu geringen Sicherheitsabstand.

Der Beschuldigte wurde daher aufgrund seines Fahrfehlers zur Schadensübernahme verurteilt.

Quelle: OLG Frankfurt am Main, Az. 22 U 89714

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