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Schäden durch Mieter als Werbungskosten abziehbar

Von Mietern verursachte Schäden können unter Umständen vom Vermieter als Werbungskosten geltend gemacht werden. Zumindest gibt es dazu ein Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) für vom Mieter mutwillig verursachte Schäden in einer Eigentumswohnung. Im vorliegenden Fall hat sich der Vermieter die Wohnung im Jahr vor der Schadenszufügung angeschafft. Er kündigte das Mietverhältnis, da sich die Mieterin weigerte, Nebenkosten zu zahlen. Nach ihrem Auszug stellte er massive Sachbeschädigungen fest: Zerstörte Glasscheiben an Türen, Schimmelbefall von Wänden usw.

Die Aufwendungen zur Behebung dieser Substanzschäden konnte er sofort als Werbungskosten abziehen, da der BFH der Auffassung ist, dass diese Aufwendungen nicht zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten gehören.

Quelle: Urteil des BFH, Az. IX R 6/16

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