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Aufstellung von Markierungskegeln

Fahrschüler der Fahrerlaubnisklassen A, A1, A2 und AM entsprechend Anlage 7 zur Fahrerlaubnisverordnung müssen bestimmte Grundfahraufgaben wie Slalom oder Ausweichen üben bzw. in der Fahrerlaubnisprüfung demonstrieren. Dazu ist es auch erforderlich, Übungs- und Prüfstrecken mit Markierungskegeln kenntlich zu machen. Diese Kegel müssen nach der Prüfungsrichtlinie mindestens 15cm hoch sein, dürfen keine Bodenplatte haben und weder rot, weiß noch rot-weiß sein. Die dürfen auch nicht mit Werbung versehen sein.

Wenn sie diese Voraussetzungen erfüllen, können sie entgegen StVO §32 Abs.1 auf öffentlichen Straßen oder Plätzen im Land Berlin zu Übungs- und Prüfungsfahrten aufgestellt werden, sofern diese Verkehrsflächen zum Übungs- und Prüfungszeitraum verkehrsarm sind.

Quelle: Amtsblatt für Berlin Nr. 20 vom 18. Mai 2018

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