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Dürfen Radler über rote Ampel?

Für Radfahrer, die als sogenannter geschlossener Verband unterwegs sind, gelten besondere Regelungen im Straßenverkehr. Nach § 27 StVO müssen dazu mindestens 15 Radler gemeinsam unterwegs sein. Verkehrsrechtlich gelten sie dann als ein Fahrzeug. Ein geschlossener Verband darf also komplett bei Rot über die Ampel fahren, wenn der erste Radler noch bei Grün gestartet ist. Auch im Kreisverkehr, an Zebrastreifen und Kreuzungen gilt: Der Verband darf stets zusammenbleiben, und die Radfahrer dürfen auch grundsätzlich zu zweit nebeneinander fahren.

Quelle: Straßenverkehrsordnung (StVO)

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