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Erlischt die Fahrschulerlaubnis, wenn der Fahrschulinhaber nicht mehr in Besitz der Fahrerlaubnis der Klassen CE und DE ist?

Nein, nach FahrlG §33 Absatz 2 und amtlicher Begründung dazu bleibt sie bestehen. Ein Erlöschen der Fahrlehrerlaubnis der Klassen CE und DE führt nicht zum Erlöschen der Fahrschulerlaubnis (VkBl. 15/2017 S. 688 und 734)

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