Skip to content
Anrufen Seminare Robert Klein | Stadtberg 32 | 89312 Günzburg | Telefon: 08221-31905 | E-Mail schicken

Nebeneinander Radeln erlaubt?

Sich mit dem Fahrrad fortzubewegen wird immer beliebter, wobei die Zahl der eher rücksichtslosen Zweiradfahrer zumindest „gefühlt“ überproportional ansteigt. So dürfen Radler nur in bestimmten Ausnahmefällen nebeneinander fahren. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) muss mit Fahrrädern „einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.“ (StVO § 2 Abs.4 Satz 1). Ab einer Gruppe von 16 Teilnehmern ist jedoch das Fahren im sog. „geschlossenen Verband“ auch zu zweit nebeneinander erlaubt. Dies ist im Paragraph 27 der StVO geregelt. Mehr als zwei Personen dürfen jedoch nicht parallel fahren, ansonsten droht ein Verwarnungsgeld von 15 Euro.

Auf der Fahrradstraße dürfen sie unabhängig von der Anzahl nebeneinander fahren. Ebenso gilt dies laut dem Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) auch in verkehrsberuhigten Bereichen, da Autos selbst nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren und auch nicht überholen dürfen.

Dennoch sind Autofahrer gut beraten, gegenüber Radfahrern besondere Vorsicht walten zu lassen, da ihnen im Falle eines Unfalls meist eine Mitschuld angelastet wird.

Quelle: StVO

An den Anfang scrollen