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Prüfung: Anhängekupplung mit Öse

In Deutschland gibt es bislang keine gesetzlichen Vorgaben, die vorschreiben, dass das Abreißseil des Anhängers in eine dafür vorgesehene Öse eingehängt werden muss. Demgegenüber wird in der Prüfungsrichtlinie für die praktische Fahrerlaubnisprüfung allgemein das Einhängen des Abreißseils gefordert, das die Betriebsanleitungen der Fahrzeughersteller auch zum Teil vorschreiben.

Auch in diesem Fall gilt grundsätzlich §43 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), der besagt, dass Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen so ausgebildet und befestigt sein müssen, „dass die nach dem Stand der Technik erreichbare Sicherheit…gewährleistet ist.“ In der praktischen Prüfung ist das fehlende Einhängen des Abreißseils bis 31. 12. 2018 nicht als Fehler zu werten. Dies ändert sich zum 1.1.2019. Entsprechend ist auch die Ausbildung anzupassen.

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