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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass eine durch Rücknahme, Widerruf oder Verzicht nicht mehr bestehende Seminarerlaubnis zur Durchführung von Aufbauseminaren erfolgreich wieder beantragt werden kann?

Der Antragsteller muss im Besitz der Fahrerlaubnisklassen A und BE sein. Er muss im zurückliegenden Zeitraum von fünf Jahren drei Jahre lang Fahrschülern hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben. Außerdem darf er im Fahreignungsregister mit höchstens zwei Punkten belastet sein. Ferner hat der Antragsteller innerhalb eines Jahres vor der Neuerteilung der Seminarerlaubnis Aufbauseminar eine Fortbildung nach FahrlG §53 Abs.2 zu absolvieren. Dieselben Voraussetzungen gelten übrigens auch für die Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik (siehe FahrlG §45 und 46).

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