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Führerschein weg – Auto weg

Gegen einen 42-jährigen Münchner wurden bereits in der Vergangenheit Vorstrafen wegen Drogenbesitz und wegen zwei Fahrten unter Kokaineinfluss verhängt. Im Mai 2017 wurde er zudem beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt. Dafür verurteilte ihn die zuständige Strafrichterin am Amtsgericht (AG) München zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung und zog sein Fahrzeug im Wert von etwa 25.000 Euro ein.

Ausschlaggebend für das Strafmaß war trotz seines Geständnisses und seiner sehr schwierigen familiären Situation die zeitliche Nähe des Vergehens zur letzten Straftat.

Quelle: AG München
Az. 943 Ds 413 Js 241683/16

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