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Unterhaltsanspruch verwirkt

Wer im Unterhaltsverfahren falsche Angaben macht, kann seinen Unterhaltsanspruch zumindest zeitlich begrenzt verlieren. Nach der Trennung gab die Ehefrau an, über kein eigenes Einkommen zu verfügen, weshalb ihr das Gericht Trennungsunterhalt zuerkannte.Dem widersprach der Ehemann unter Vorlage von Beweisen und verlangte die Verwirkung des Trennungsgeldanspruchs. Dies wurde vom Amtsgericht abgelehnt.

Im Rahmen des Berufungsverfahrens beim Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg räumte die Ehefrau jedoch den Verdienst von 450 Euro aus einem Minijob ein. Daraufhin gab das Gericht dem Antrag des Ehemanns statt und wies darauf hin, dass der Unterhaltsanspruch nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch versagt, herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden kann, wenn der Berechtigte sich eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen den Verpflichteten schuldig gemacht hat. Ein solches Fehlverhalten war durch die Falschaussage der Ehefrau laut OLG gegeben.

Quelle: OLG Oldenburg Az. 3 UF 92/17

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