Fahrzeugrückgabe trotz Update
Das Oberlandesgericht Köln ist der Auffassung, dass ein Fahrzeug, in dem vom Hersteller eine Software für die Motorsteuerung verbaut ist, auch dann zurückgegeben werden kann, wenn der Käufer ein Software-Update hat installieren lassen und das Fahrzeug anschließend genutzt hat.
Der Betroffene erwarb 2015 in einem Audi-Zentrum einen gebrauchten Audi und ließ im Folgejahr ein Softwareupdate installieren. Dieses Update war jedoch keine freiwillige Leistung des Herstellers und des Händlers. Vielmehr sah das Kraftfahrtbundesamt (KBA) die Abschaltvorrichtung als unzulässig an. Daher hatte es die betroffenen Hersteller verpflichtet, die Abschalteinrichtung zu entfernen und nachzuweisen, dass auch ohne diese Vorrichtung alle Grenzwerte eingehalten wurden.
Die Einwilligung des Käufers in die Softwareinstallation war also Voraussetzung, um sein Fahrzeug auch weiterhin betreiben zu dürfen.
Nach Aufspielen der neuen Software stellte er diverse Mängel fest, untere anderem einen erhöhten Kraftstoffausstoß und eine geringere Motorleistung. Deshalb wollte er das Fahrzeug zurückgeben und klagte vor dem Landgericht (LG) Aachen, das die Klage jedoch abwies. Die Berufung am Oberlandesgericht (OLG) Köln hingegen war erfolgreicher.
Das Gericht vertritt folgende Auffassung: Sofern er die Nachbesserung durch das Update nicht als Erfüllung seines Nachbesserungsanspruchs akzeptiert hat, liegt die Beweislast für diese Mängel nicht bei ihm, sondern der Hersteller muss nachweisen, dass die Behauptungen nicht zutreffend sind.
Der Fall wurde an das LG Aachen mit diversen Auflagen zurückverwiesen, um dann neu verhandelt zu werden.
Quellen: LG Aachen, Az. 8 O 505/16; OLG Köln, 18 U 134/17