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EU blockt Automatikregelung

In der Sitzung vom 5. Februar 2019 konnte sich die EU-Fachkommission nicht auf die Streichung des Automatikeintrags im Führerschein einigen. Das bedeutet, dass bei denjenigen, die ihre Ausbildung und Prüfung auf einem Automatikfahrzeug absolvieren, auch zukünftig ein Vermerk darüber im Führerschein eingetragen wird. Im Zuge der Elektromobilität hat die Bundesregierung auch auf Betreiben der Fahrlehrerverbände für den Wegfall plädiert, leider erfolglos.

Auf ihr Betreiben hin wird nun zumindest ein Kompromissvorschlag dazu erarbeitet, über den bis Oktober dieses Jahres alle Mitgliedstaaten abgestimmt haben sollen.

Quelle: ec.europa.eu/germany/news_de

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