Kein Update, keine Betriebsgenehmigung?
Nachdem sich der Besitzer eines Diesel-PKW geweigert hatte, an seinem Fahrzeug ein vom Kraftfahrtbundesamt gefordertes Softwareupdate vornehmen zu lassen, entzog ihm die Zulassungsbehörde des zuständigen Landratsamtes die Betriebsgenehmigung für sein Fahrzeug. Nach erfolgloser Beschwerde beim Landratsamt klagte er dagegen vor dem Verwaltungsgericht (VG) Potsdam.
Das Gericht stellte fest, dass sich das Fahrzeug ohne dieses Update als nicht vorschriftsmäßig erweist und begründete dies mit den einschlägigen Vorgaben des Kraftfahrtbundesamts. Auch die ergangene Anordnung zum Außerbetriebsetzen des Autos und die Androhung des unmittelbaren Zwanges zur Durchsetzung der Verfügung erachtete das Gericht als rechtmäßig. Allerdings wiesen die Richter auch darauf hin, dass das Vorhaben des Antragstellers, anstelle eines Software- Updates die nach seiner Meinung effektivere Methode der Hardware-Umrüstung vornehmen zu lassen, als eine gleichwertige Alternative darstellt, denn auch damit würde das Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Quellen: VG Potsdam, Az. VG 10 L 303/18; PM