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Spanischer Führerschein in Deutschland ungültig?

Einem Pkw-Fahrer mit Wohnsitzen in Deutschland und Spanien wurde in Deutschland seine in Spanien erworbene Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit entzogen. Daraufhin wurde er trotz seines Fahrverbots zweimal beim Fahren erwischt und vom Amtsgericht dafür verurteilt.

Allerdings konnte er eine für diesen Zeitraum von Spanien befristet ausgestellte Fahrerlaubnis vorweisen, deren Anerkennung die Behörden bereits im Vorfeld von der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens abhängig gemacht hatten.

Seine Berufung landete schließlich beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg. Der VGH lehnte ebenfalls die Anerkennung der spanischen Fahrerlaubnis ohne Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ab. Er wies darauf hin, dass der Kläger seit der Aberkennung der Gültigkeit seiner spanischen Fahrerlaubnis in Deutschland keine neue EU-Fahrerlaubnis erworben habe, und die aus seiner Trunkenheitsfahrt resultierenden Bedenken an seiner Fahreignung noch nicht beseitigt seien.

Quelle: VGH Baden-Württemberg, Az. 10 S 1716/15

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