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Datenschutzerklärung fehlerhaft!?

Bereits kurz nachdem die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten war, flatterten Betroffenen bereits Abmahnungen ins Haus. Bemängelt wurden fehlerhafte Datenschutzerklärungen auf Internetseiten. Besonders aktiv zeigen sich dabei die Interessengemeinschaft Datenschutz e.V. (IGD) und ein bereits hinreichend bekannter Rechtsanwalt namens Gereon Sandhage aus Berlin. Was die Rechtsprechung zu dieser Problematik betrifft, so ist die Meinungsbildung nach Einschätzung des Landgerichts (LG) Bochum noch im Fluss.

Dort wurde ein Fall verhandelt, in dessen Rahmen ein Mitbewerber wegen fehlender Angaben auf Unterlassung und Schadensersatz geklagt hat. Der Antrag hatte jedoch keinen Erfolg. Demgegenüber gibt es jedoch auch Urteile – etwa vom LG Würzburg oder vom Oberlandesgericht (OLG)Hamburg, die eine Abmahnbarkeit als rechtens beurteilen.
Daher scheint es ratsam, dass sich Betroffene vor Zahlung einer Abmahngebühr genau informieren, inwieweit ähnliche Fälle bereits gerichtlich beschieden wurden und sich ggf. juristisch beraten lassen.

Quellen: LG Bochum, Az. I-12 O 85/18; LG Würzburg, Az. A8.11 O 1741118; OLG Hamburg, Az. 3 U 66/17

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