Skip to content
Anrufen Seminare Robert Klein | Stadtberg 32 | 89312 Günzburg | Telefon: 08221-31905 | E-Mail schicken

Linksabbiegerunfall – wer zahlt?

Ein Pkw-Fahrer bog auf einer Kreuzung an einer Linksabbiegerampel links ab. Dabei kollidierte er mit einer entgegenkommenden Autofahrerin, die nach rechts abbog.

Da die Schuldfrage zwischen den beiden Betroffenen nicht einvernehmlich geklärt werden konnte, kam es zur gerichtlichen Auseinandersetzung vor dem Landgericht Berlin, das beiden eine Teilschuld zusprach. Daraufhin legte der Linksabbieger Berufung beim Kammergericht (KG) Berlin ein.

Das Berufungsgericht stellte klar, dass von der Beklagten keine Beweise vorgetragen werden konnten, aus denen Pflichtverletzungen des Unfallgegners beim Linksabbiegen hervorgehen. Ihre Behauptung, der Mann sei bereits bei Rot losgefahren, konnten auch von einem Zeugen nicht untermauert werden. Sogenannte Kreuzungsräumer haben zwar Vorrang, aber die Straßenverkehrsordnung schreibt auch gegenseitige Rücksichtnahme vor. Dies vermisste das Gericht bei der Fahrerin und wies auch darauf hin, dass man nicht hätte vermuten können, dass sie die Kreuzung räumen wollte, da ihr Fahrzeug an zweiter Stelle noch im Fußgängerbereich stand. Es entschied daher zugunsten des Mannes.

Quellen: LG Berlin, Az. 41 O 244/15; OLG Berlin, Az. 22 U 211/16

An den Anfang scrollen