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Zweifel an Fahreignung: Verdacht allein ist unzureichend

Die Hausärztin eines älteren Autofahrers hatte offensichtlich Zweifel an dessen Fahreignung. Sie wandte sich an die Behörde und begründete ihre Zweifel mit dem Hinweis, dass sich der Mann schlecht fortbewegen könne. Ihre Diagnose lautete lediglich „Diverse Altersbeschwerden“.

Daraufhin bekam der Betroffene einen Brief vom Amt, in dem er aufgefordert wurde, ein medizinisches Gutachten über seine Fahreignung vorzulegen.

Er legte dagegen Widerspruch ein und kam dieser Aufforderung nicht nach. Nachdem ihm deshalb die Fahrerlaubnis entzogen worden war, ging er gerichtlich dagegen vor und bezichtigte die Ärztin unter anderem der Verletzung ihrer Schweigepflicht durch die Weitergabe von persönlichen Daten ohne seine Zustimmung.

Der Verwaltungsgerichtshof (VG) München entschied zu Gunsten des Autofahrers. Er stellte fest, dass pauschale Zweifel nicht ausreichen, um älteren Verkehrsteilnehmern eine medizinische Begutachtung abverlangen zu dürfen.

Dazu müssen konkrete Tatsachen vorliegen, die einen berechtigten Zweifel an der Fahruntüchtigkeit vermuten lassen. Ob die Medizinerin ihre Schweigepflicht verletzt hat, ließ das Gericht jedoch offen.

Quelle: VG München, Az. 11 CS 18.1897

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