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Alkoholfahrten auf E-Scootern

Die Zahl von vorläufig sichergestellten Fahrerlaubnissen steigt seit Zulassung der E-Scooter deutlich an. So wurden in München 2019 beispielsweise über 50% mehr Führerscheine vorläufig einbehalten als im Jahr zuvor. Besonders viele übrigens während der Oktoberfestzeit.

Laut geltendem Straßenverkehrsrecht handelt es sich auch bei E-Scootern um Kraftfahrzeuge, weshalb dieselben Promillegrenzen wie beispielsweise bei Autofahrern gelten.

Dies gilt insbesondere auch für die 0,0-Promillegrenze bei Fahranfängern, und zwar bis zu einem Alter von 21 Jahren, mindestens aber für eine Zeitdauer von zwei Jahren nach dem Führerscheinerwerb.

Verstöße dagegen werden wie bei Benutzung anderer Verkehrsmittel geahndet.

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