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Ausbildungsnachweis

Nachfolgendes Schreiben zu diesem Thema hat der Interessenverband Deutscher Fahrlehrer (IDF) an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und an alle Staatsministerien der Bundesländer versandt:

Im Ausbildungsnachweis gemäß § 31 FahrlG und § 6 Abs. 2 der FahrschAusbO soll der Fahrlehrer bestätigen, dass ab 1. Januar 2020 alle vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte gem. § 4 FahrschAusbO durchgeführt worden sind.

Dieser Anspruch auf Vollständigkeit steht im klaren Widerspruch zu § 3 Satz 3 FahrschAusbO: „Dabei kann die exemplarische Vertiefung wichtiger sein als die inhaltliche Vollständigkeit.“

Des Weiteren betont § 4 FahrschAusbO, dass sich der theoretische Unterricht am Rahmenlehrplan (lediglich) zu orientieren hat. Der Begriff der „Orientierung“ ist jedoch kein Synonym zum Begriff der „Vollständigkeit“, sondern bedeutet vielmehr sich einen Überblick verschaffen, sich zurechtfinden…“. Ergänzend sei der Hinweis gestattet, dass die Fahrschülerausbildungsordnung nach § 4 Satz 4 selbständiges Lernen durch die Fahrschüler vorsieht.

Darüber hinaus wurde im Verkehrsblatt 1998, 1220 explizit darauf verwiesen, dass die in § 3 FahrschAusbO angeführte Möglichkeit der exemplarischen Vertiefung zu Lasten einer inhaltlichen Vollständigkeit deshalb aufgenommen wurde, weil die Stofffülle in der zur Verfügung stehenden Zeit oft nicht vollständig vermittelt werden könne. Weiter ist dem Verkehrsblatt zu entnehmen: „Die Ausbildungsinhalte sind auszuwählen und aufzubereiten, um die Ausbildungsziele zu erreichen. Hierauf kann sich der Fahrlehrer auch in Konfliktsituationen berufen.“

Nach unserer Auffassung ist der Ausbildungsnachweis hinsichtlich der Formulierung, dass „alle vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte… durchgeführt worden sind“, zu ändern, auch weil in der amtlichen Begründung (Drucksache 372/19 VkBl. Heft 22-19 Seite 768) vom gesetzlichen Umfang die Rede ist. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns Ihre Meinung dazu kurz mitteilen.

Das Land Rheinland-Pfalz hat uns auf das o.g. Schreiben umgehend geantwortet und mitgeteilt, dass das Thema im Bund-/Länder-Fachausschuss thematisiert wird.

Ein inhaltsgleiches Schreiben erhielt der Interessenverband Deutscher Fahrlehrer nun auch aus dem Bundesverkehrsministerium.

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