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Führerscheinerwerb am Scheinwohnsitz

Nachdem der Führerscheinerwerb in nahegelegenen Staaten wie Tschechien bedeutend günstiger ist, gibt es immer wieder Versuche, sich dort eine auch in Deutschland gültige Fahrerlaubnis zu beschaffen.

Dazu wird in der Regel für einen normalerweise relativ kurzen Zeitraum eine melderechtliche Wohnsitznahme beantragt, um in diesem Zeitraum die Fahrerlaubnisprüfung zu absolvieren. Dies versuchte auch ein Mann aus dem Westerwaldkreis. Die zuständige Behörde weigerte sich jedoch, dieses Dokument als in Deutschland gültige Fahrerlaubnis anzuerkennen. Seine Klage vor dem Verwaltungsgericht (VG) Koblenz blieb erfolglos.
Das Gericht stellte fest, dass der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz seit seiner Geburt bis zum heutigen Tag ununterbrochen in Deutschland hatte.

An diesem Umstand änderte sich auch seine vorübergehende Meldung in Tschechien nichts, zumal er dort keinerlei familiären oder beruflichen Bindungen nachweisen konnte. Außerdem sei der ordentliche Wohnsitz in Deutschland begründet, wenn der Betroffene gewöhnlich, d. h. mindestens 185 Tage im Jahr, in Deutschland wohne, so das Gericht. Außerdem reiche es für einen Fall des sogenannten Wohnsitzverstoßes bereits aus, wenn sich aus den Informationen des Ausstellungsmitgliedstaates der Verdacht ergebe, dass sich der Inhaber der Fahrerlaubnis durch die Wohnsitznahme im Ausland lediglich den in Deutschland geltenden strengeren Bedingungen für die Ausstellung eines Führerscheins habe entziehen wollen. Bei Vorliegen solcher Hinweise sei eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Falles vorzunehmen.

Dem Betroffenen blieb nichts Anderes übrig, als seine Fahrerlaubnis nochmals in Deutschland zu erwerben.

Quelle:
VG Koblenz,
Az. 4 L 158/20.KO.

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