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Fahrassistenzsysteme als Prüfungsbestandteil

Mit großer Skepsis verfolgt der Interessenverband Deutscher Fahrlehrer (IDF) die aufkeimende Diskussion um eine Integration der Handhabung von Fahrassistenzsystemen in die praktische Fahrausbildung und Fahrerlaubnisprüfung.
Wir plädieren massiv dafür, diese Thematik nicht generell verbindlich in Ausbildung und Prüfung aufzunehmen, sondern die Inhalte auf diejenigen Fahrassistenzsysteme zu begrenzen, bei denen kein individueller Eingriff möglich ist.

Bei allen übrigen Assistenzsystemen sollte es dem Fahrerlaubnisbewerber in Ausbildung und Prü-fung auch weiterhin freigestellt bleiben, ob er darauf zurückgreifen will. Diese Regelung würde auch der fahrpraktischen Realität nach bestandener Prüfung entsprechen.
Die Forderungen des IDF zu dieser Thematik wurden übrigens durch die Ergebnisse einer Umfrage unter Fahrschülern eindeutig bestätigt. Durch eine gesetzlich verbindliche Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung wären viele Fahrschulen gezwungen, neue Fahrzeuge anschaffen, obwohl die vorhandenen Autos noch nicht vollständig abgeschrieben sind, und/oder noch ein Leasing- bzw. Darlehensvertrag läuft. Hinzu kommt noch, dass aktuell lediglich eine Übergangsfrist von zwei Jahren geplant ist. Dies würde für eh schon infolge der Corona-Krise angeschlagene Fahrschulbetriebe weitere wirtschaftliche Schieflagen mit sich bringen und mit Sicherheit weitere Insolvenzen nach sich ziehen. Außerdem müssten im Vorfeld zum einen mittels Fortbildungen eine umfangreiche Nachschulung von bereits tätigen Fahrlehrern erfolgen, zum anderen auch die Fahrschüler- und Fahrlehrer-Ausbildungsordnung entsprechend reformiert werden. Es wäre ein hoher Preis, der für eine aus Sicht des IDF unnütze gesetzliche Regelung von der Fahrlehrerschaft aufzubringen ist.

Sollte der Umgang und die Funktionsweise von Fahrassistenzsystemen dennoch verbindlich eingeführt werden, so plädiert der IDF zumindest für eine Übergangsfrist von fünf Jahren.

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