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Oft ungerechte 1%-Regelung bei privater Kfz-Nutzung

Der nach der 1%-Regelung ermittelte Nutzungswert für einen älteren bereits voll abgeschriebenen Firmenwagen übersteigt oft die tatsächlichen Kraftfahrzeugkosten im betreffenden Wirtschaftsjahr. Dafür hat die Finanzverwaltung die sog. Kostendeckelung eingeführt. Bei Nachweis, dass die tatsächlich angefallenen Kosten niedriger sind als der nach der 1%-Methode ermittelte Nutzungswert, wird dieser Nutzungswert nur in Höhe der tatsächlichen Kosten angesetzt. Allerdings hat diese Billigkeitsregelung keine gesetzliche Grundlage, sondern korrigiert sozusagen unrechtmäßig ein bestehendes Gesetz. Mit dieser Begründung lehnte das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz in einem konkreten Fall den Anspruch auf Kostendeckelung ab. Allerdings läuft beim Bundesfinanzhof (BFH) dazu ein Revisionsverfahren. Daher sollten insbesondere Fahrer älterer Fahrzeuge vorsorglich ein Fahrtenbuch führen, falls der BFH diese kulante Regelung der Finanzverwaltung kippt.

Quelle: Geißler Steuerberatungsgesellschaft mbH
89364 Rettenbach

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