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Zitterpartie für Temposünder

Die vom Bundesverkehrsministerium (BMVI) in Zusammenarbeit mit den Ländern erarbeitete Verschärfung der Strafen für diverse Vergehen im Straßenverkehr musste wegen eines Formfehlers nach nur kurzer Geltungsdauer wieder außer Kraft gesetzt werden. Da die strengeren Regelungen aber bereits seit Ende April in Kraft waren, herrscht jetzt pures juristisches Chaos. Insbesondere Temposündern drohten durch die Verschärfung des Bußgeldkataloges drastische Strafen. So erfolgte der Entzug der Fahrerlaubnis für einen Monat bereits dann, wenn innerhalb einer Ortschaft 21 Kilometer in der Stunde zu schnell gefahren wurde. Außerorts drohte das einmonatige Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 26 Kilometer pro Stunde. Vor Inkrafttreten der neuen Regelung lagen die Grenzen bei 31 Kilometer pro Stunde im Ort und 41 Kilometer pro Stunde außerhalb.

Nun wird verzweifelt um Lösungen gerungen, wie mit den im Zeitraum der Gültigkeit auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmern verfahren wird. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums dürfte es sich dabei um über 100.000 laufende Verfahren handeln. Bis es zu einer bundesweiten Neureglung kommt, könnte es durchaus Herbst werden. Bayern und Baden-Württemberg zum Beispiel schicken eingezogene Führerscheine bereits wieder zurück. Laut des Verkehrsministeriums in Baden-Württemberg dürfte auf die Behörden enorme Arbeit zukommen: Fahrverbote, die auf Grundlage des neuen Bußgeldkatalogs erlassen wurden, können laut dieses Ministeriums nur durch eine Gnadenentscheidung des jeweiligen Regierungspräsidiums aufgehoben werden. Verhängte Bußgelder haben jedoch in diesem Bundesland weiterhin Bestand, ebenso wie Führerscheinverluste, die noch nach alter Rechtslage entschieden wurden. Interessant bleibt auch, ob sich unser Verkehrsminister mit seiner Forderung nach Entschärfung der Strafen gegen den Widerstand etlicher Länder durchsetzen kann.

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