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B-196-Bescheinigungen im Sonderangebot

Eine Recherche des Fernsehsenders RTL deckte unlängst auf, dass Bescheinigungen, die zur Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 196 berechtigen, ohne den vorgeschriebenen Theorieunterricht und die Absolvierung von mindestens zehn fahrpraktischen Übungsstunden gegen Entgelt ausgestellt wurden. Dem Interessenverband Deutscher Fahrlehrer (IDF) waren bereits vor dieser Aufdeckung derartige Praktiken einiger Fahrschulen bekannt geworden, wobei keine Kenntnis darüber vorliegt, inwieweit diesen betrügerischen Machenschaften von den zuständigen Behörden nachgegangen wird bzw. wurde.

Um zukünftig derartige Missbräuche auszuschließen, unterbreitete der IDF dem Bundesverkehrsministerium folgenden Vorschlag:
Der Fahrerlaubnisbewerber sollte sich nach Durchlaufen der vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte im Beisein eines Fahrlehrers und eines Fahrerlaubnisprüfers der Prüforganisationen TÜV oder DEKRA einer 30minütigen Testfahrt unterziehen.

Bei Bestehen dieser Anforderung stellt ihm der Fahrerlaubnisprüfer die entsprechend abgeänderte Bescheinigung (siehe Anlage) zur Vorlage bei der Verwaltungsbehörde aus, die ihm dann die Fahrerlaubnis zuteilt.

Dadurch wäre wettbewerbswidriges Verhalten einiger Fahrschulen mit äußerst geringem bürokratischem Aufwand wirksam ausgeschlossen.

Nachdem diese Praktik von bestimmten Fahrschulen auch auf die Schlüsselzahl 197 (Beschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe) übertragen werden könnte, haben wir hier ebenfalls vorgeschlagen, dass die Überprüfung der Fähigkeit, sich mit einem Schaltfahrzeug verkehrssicher bewegen zu können, ebenfalls mit einer 30minütigen Testfahrt im Beisein eines Fahrlehrers und eines Fahrerlaubnisprüfers nachgewiesen werden muss. Die Mehrkosten, die ausschließlich beim Fahrerlaubnisbewerber entstehen, wären sehr gering, der Gewinn für die Verkehrssicherheit enorm. Betrügerische Vorgehensweisen wären so wirksam ausgeschlossen und damit die Wettbewerbsfähigkeit für die korrekt handelnden Fahrschulen wiederhergestellt. Die Antwort des Bundesverkehrsministers, diesen Sachverhalt betreffend, steht noch aus.

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