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Bezahlt das Sozialamt eine MPU?

Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle zweifelte die Polizei die Fahrtüchtigkeit eines Verkehrsteilnehmers an und erstattete Meldung an das zuständige Landratsamt. Der Betroffene erhielt eine Einladung zur Vorstellung beim Amtsarzt. Der Termin konnte von ihm jedoch aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrgenommen werden. Nach seiner Genesung entzog ihm die Behörde mit sofortiger Wirkung seine Fahrerlaubnis und forderte die Absolvierung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).

Wegen der amtlich bekannten wirtschaftlichen Lage des Antragstellers, der Grundsicherung bezieht, forderte seine Anwältin die Kostenübernahme durch das Landratsamt. Das Sozialamt lehnte die Übernahme der Kosten ab, mit der Begründung, dass diese nicht regelbedarfsrelevant bzw. existenzsichernd seien und nicht zum Grundbedarf zählten.

Daraufhin wurde dem Betroffenen die Fahrerlaubnis entzogen, wogegen dieser vor dem Verwaltungsgericht (VG) Bayreuth auch bezüglich seiner geforderten Prozesskostenhilfe erfolglos klagte.

Seine Revision am Verwaltungsgerichtshof (VGH) München ergab dasselbe Urteil. Das Gericht stellte fest, dass bei fehlenden finanziellen Mitteln des Betroffenen für die Beibringung eines rechtmäßig geforderten Fahreignungsgutachtens weder ein Anspruch auf Übernahme der Begutachtungskosten noch auf deren Vorfinanzierung durch die Fahrerlaubnisbehörde besteht.

Quelle: VGH München,
Az. 11 CS 18.2278, 11 C 19.504

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