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Bußgeldbescheid aus dem Ausland

Wer im europäischen Ausland unterwegs war, dabei eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, und vor Ort nicht unmittelbar zur Kasse gebeten wurde, erhält zuhause oft unangenehme Post.

Beläuft sich die Gesamtsumme auf über 70 Euro, so werden Bußgelder aus dem Ausland laut eines Vollstreckungsabkommens der EU-Staaten auch in den Herkunftsländern vollstreckt, wobei in diesem Fall zusätzlich zur Strafe noch eine Bearbeitungsgebühr dazu gerechnet wird.

In jedem Fall aber sollte die Forderung sofort genau geprüft werden, etwa ob das Datum passt, das Kennzeichen stimmt oder ob die beschuldigte Person überhaupt am Steuer saß. Der Bescheid muss übrigens vollständig in deutscher Sprache abgefasst sein.

Erhebt man keine Einwände, kann die Strafe auch sofort bezahlt werden. In manchen Ländern kann man dadurch einiges sparen.

So erhalten in Spanien Betroffene, die innerhalb von 20 Tagen bezahlen, satte 50 Prozent Rabatt, die Italiener verdoppeln die Geldbuße, wenn nicht innerhalb von 60 Tagen gezahlt wird.

Für das Kassieren in Deutschland ist das Bundesamt für Justiz zuständig, das nach abgeschlossenem Verfahren im Ausland die fälligen Forderungen vollstreckt.

Quelle:
Rahmenbeschluss 2005/214/JI
des Europäischen Ministerrates vom 24.02.2005 über die Anwendung des Grundsatzes der
gegenseitigen Anerkennung
on Geldstrafen
und Geldbußen.

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