Schaden durch Fahrbahnschwelle: Vollkasko zahlt nicht
Ein in Deutschland lebender Fahrer übersah in Island in der Dunkelheit aufgrund der schneebedeckten Fahrbahn eine Fahrbahnschwelle und überfuhr sie bei erlaubten 50km/h mit 30-40 km/h. Das Fahrzeug erlitt dadurch einen Totalschaden. Seine Vollkaskoversicherung wollte diesen Vorfall jedoch nicht als Unfallschaden anerkennen und dafür auch keine Zahlungen leisten.
Nachdem er mit seiner Klage vor dem Landgericht Ravensburg unterlag, ging er vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart in Revision.
Das OLG stellte fest, dass ein Schaden, der durch das Überfahren einer nicht erkannten Fahrbahnschwelle entsteht, keinen Unfallschaden, sondern einen Betriebsschaden darstellt. Der Schaden sei auf kein plötzliches Ereignis von außen, wie bei einem Unfall zurückzuführen. Im vorliegenden Fall habe sich ein Risiko ausgewirkt, dem das Fahrzeug des Klägers nach seiner Verwendung im gewöhnlichen Fahrbetrieb ausgesetzt gewesen sei. Daher könne die Vollkaskoversicherung auch nicht für den Schaden haftbar gemacht werden. Damit blieb der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen.
Quelle: OLG Stuttgart,
Az. 7 U 57/20