Skip to content
Anrufen Seminare Robert Klein | Stadtberg 32 | 89312 Günzburg | Telefon: 08221-31905 | E-Mail schicken

Schlüssel weg, wer zahlt?

Ein Mehrparteien-Miethaus wurde vom Vermieter mit einer neuen Schließanlage ausgerüstet. Drei Jahre später verlor einer der Mieter seine Wohnungsschlüssel.

Daraufhin stellte ihm der Vermieter die Gesamtkosten für eine neue Schließanlage von über 2.000 Euro in Rechnung, die dieser nach einer Ratenzahlung von etwas mehr als 600 Euro letztendlich nicht in voller Höhe begleichen wollte. Nachdem die Klage des Vermieters vor dem Amtsgericht (AG) München nicht erfolgreich war, ging dieser vor dem Landgericht (LG) München in Revision. Das Gericht bemängelte, dass der Vermieter den Beklagten vor Einbau der neuen Schließanlage nicht über die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens im Falle eines Schlüsselverlustes aufgeklärt hatte. Dies hätte eventuell dazu führen können, dass sich der Mieter mittels einer Schlüsselversicherung gegen diesen Schaden abgesichert hätte.

Bereits das Amtsgericht sah den Austausch der Schließanlage grundsätzlich als gerechtfertigt an, war aber der Auffassung, es hätte ausgereicht, wenn der Vermieter die Schlösser der Hauseingangstüre und der Wohnung des Mieters ausgetauscht hätte. Damit wären lediglich Kosten für den Austausch der beiden Schließzylinder und die neuen Schlüssel zur Hauseingangstür für alle Mieter angefallen. Daher begrenzte es den Schaden auf diese Summe. Das Landgericht bestätigte dieses Urteil.

Quellen: AG München, Az. 424 C 1666/19; LG München I, Az. 31 S 12365/19

An den Anfang scrollen