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Unfall beim Wenden

Nachdem zwei Autos hintereinander nach links abgebogen waren, verringerte der Vordermann bei noch gesetztem Blinker plötzlich sein Tempo und wollte über eine Sperrfläche wenden. Der Hintermann setzte gleichzeitig zum Überholen dieses Fahrzeugs an, wodurch es zum Unfall kam.
Daraufhin forderte der Vorausgefahrene von seinem Hintermann Schadensersatz, da er der Ansicht war, dass dieser in einer unklaren Verkehrslage überholt hatte.

Die Versicherung des Beschuldigten weigerte sich jedoch zu zahlen und bekam vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz Recht.
Das Gericht stellte sich mit seinem Urteil hinter die Auffassung der Versicherung und wies darauf hin, dass das Wenden ein besonders gefährlicher Vorgang ist, und dass daher äußerste Sorgfalt nötig ist. Der Kläger hatte, so das Gericht, an einer Stelle zum Wenden angesetzt, an der es verboten war. Außerdem dürfte er gegen die Rückschaupflicht verstoßen haben, weil er den rückwärtigen Verkehr nicht bemerkt hatte. Damit sei ein erhebliches Mitverschulden des Überholenden an der Kollision ausgeschlossen.

Quelle: OLG Koblenz,
Az. 12 U 18/20

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