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Automatikregelung um DREI Monate verschoben

Auf Beschluss des Bundesrats wird die Gültigkeit der neuen Automatikregelung (siehe FaPo 3/20) nun um drei Monate auf 1. April 2021 verschoben.

Begründet wird dies, dass mit der Umsetzung der Verordnung bei Fahrerlaubnisbehörden und Technischen Prüforganisationen ein organisatorischer Mehraufwand verbunden ist, der bis 1. Januar 2021 nicht hätte bewältigt werden können. Vor allem führt die Terminverschiebung zur Verärgerung von denjenigen Fahrschulen, die wegen der ursprünglich zum 1.1.2021 angekündigten Änderung bereits ein Automatikfahrzeug angeschafft haben. Der Interessenverband deutscher Fahrlehrer ist überzeugt, dass Schulungsfahrzeuge mit Schaltgetriebe noch längst nicht der Vergangenheit angehören und rät dringend, vor Anschaffung eines Automatikfahrzeugs dessen Wirtschaftlichkeit zu prüfen.

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