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Kuh rammt geparkten Pkw

Ein Pkw parkte neben einer Baustelle am Rande eines Feldwegs. Während der Parkdauer trieb ein Landwirt seine Kühe von der angrenzenden Weide, obwohl ihm bekannt war, dass der Fahrzeuglenker in den nächsten Minuten umparken hätte können. Das Fahrzeug schützte er durch seinen Körper. Dennoch beklagte der Fahrer nach seiner Rückkehr zum Fahrzeug einen Blechschaden an der hinteren Tür und klagte vor dem Landgericht Koblenz auf Schadenersatz. Der Landwirt bestritt jedoch, dass der Schaden durch eines seiner Tiere entstanden ist und wies darauf hin, dass er seiner Sorgfaltspflicht durch das Abschirmen des Autos mittels seines Körpers vollumfänglich nachgekommen sei. Außerdem sah er ein Mitverschulden des Pkw-Fahrers wegen verbotswidrigen Parkens. Nachdem ihn das Amtsgericht Koblenz zur Zahlung verurteilt hatte, legte er Berufung ein. Doch das Landgericht (LG) Koblenz schloss sich dem Urteil an, zumal ein Sachverständiger nachweisen konnte, dass der Schaden eindeutig von einer Kuh verursacht worden war. Ferner warf es dem Landwirt vor, nicht auf das Angebot des Umparkens eingegangen zu sein und stellte die Verletzung seiner Sorgfaltspflicht sogar über ein etwaiges verbotswidriges Parken. Quelle: LG Koblenz, Az. 13 S 45/19

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