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Was sich 2021 ändert

Grundrente seit Januar 21
Am 1.1.2021 ist das Gesetz zur Regelung der Grundrente in Kraft getreten. Bezugsberechtigt sind alle, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflege aufweisen. Wer einen Anspruch auf Grundrente hat, muss selbst nicht aktiv werden, sondern wird automatisch von der Rentenversicherung informiert. Die Zusatzzahlung beträgt im Durchschnitt 75 Euro und wird etwa ab Jahresmitte ausbezahlt.

Höherer Grundfreibetrag
Wer als Lediger 2021 weniger als 9.744 Euro (bzw. 9.488 Euro bei Zusammenveranlagung) an Einkommen zu versteuern hat, bleibt steuerfrei, es sei denn, dass Kurzarbeitergeld bezogen wurde. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent wird ab einem Einkommen von 57.919 Euro fällig, steigt allerdings voraussichtlich ab einem Einkommen von 274.613 Euro (bzw. bei Zusammenveranlagung 549.225 Euro) auf dann 45 Prozent.

Solidaritätszuschlag fällt
Diese Sondersteuer von bisher 5,5 Prozent auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer fällt weg, wenn Ledige nicht mehr als etwa 73.000 Euro verdienen. Bis zu einem Einkommen von ca. 109.000 Euro wird in der Gleitzone stufenweise die volle Höhe fällig. Bestehen bleibt der Soli auch für Erträge aus Kapitalanlagen, die über den Freibetrag hinausgehen, für Gesellschaften wie die GmbH oder die AG und für die meisten Beschäftigungsverhältnisse mit pauschaler Lohnsteuer.

Pendlerpauschale steigt
Für Fahrten zur Arbeit können für die ersten 20 km wie bisher 0,30 Euro pro Entfernungskilometer angesetzt werden, ab dem 21. Kilometer dann 0,35 Euro. Wer weder Lohn- noch Einkommensteuer bezahlt, kann beim Finanzamt ab dem 21. Kilometer eine sog. Mobilitätsprämie beantragen und muss dann auch eine Steuererklärung abgeben.

Neues Insolvenzrecht
Ab 1.1.2021 gilt das neue Insolvenzrecht. Demnach können überschuldete Betriebe und Verbraucher nach spätestens drei Jahren der Insolvenz entkommen. Die Voraussetzung, dass eine Mindestbefriedigungsquote der Gläubiger erfüllt sein muss, und dass die Verfahrenskosten beglichen sein müssen, wurde gestrichen. Diese kürzere Verfahrensdauer gilt rückwirkend für alle seit dem 1. Oktober 2020 beantragten Verfahren.

Mindestlohn gestiegen
Der Mindestlohn beträgt ab 1.1.2021 in Deutschland nun 9,50 Euro und steigt ab 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro. Auszubildende erhalten im ersten Lehrjahr mindestens 550 Euro pro Monat.

Höhere Pflege-Pauschbeträge
Seit Jahresbeginn wurde der Pflege-Pauschalbetrag bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 von 924 Euro auf 1.800 Euro erhöht. Die Pflege von Personen mit den Pflegegraden 2 erhalten seither 600 Euro, bei Pflegestufe 3 sind es nun 1.100 Euro. Voraussetzungen sind, dass es sich um häusliche Pflege handelt und der pflegende Steuerpflichtige die Pflege unentgeltlich ausübt.

Behindertenpauschbetrag
Steuerlich absetzbare Pauschbeträge beim Vorliegen eines Behinderungsgrades wurden seit Jahresbeginn verdoppelt. So können bei einem GdB von 20 Prozent beispielsweise 384 Euro, bei einem GdB von 40 Prozent 860 Euro steuerlich geltend gemacht werden, und zwar ohne Nachweis von konkreten Aufwendungen.

Beiträge zu Rürup-Renten
Wer Beiträge zu einer Basisrentenversicherung, auch Rürup-Rente genannt, entrichtet, kann für das Jahr 2021 nun 92 Prozent der Aufwendungen dafür als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

Allerdings nur bis zu einem Betrag von 23.774 Euro (Ledige) bzw. 47448 Euro (Zusammenveranlagte).

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