Bankkarte weg, keine Haftung der Kunden
Verbraucher müssen zwar große Sorgfalt im Umgang mit ihren Kreditkarten walten lassen und bei Verlust ihre Karte umgehend sperren lassen.
Spätestens ab diesem Zeitpunkt muss die Bank für Schäden durch missbräuchliche Nutzung aufkommen, auch bei sogenannten NFC-Karten, mit denen kontaktlos bezahlt werden kann.
Die Deniz Bank schloss in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Haftung für nicht autorisierte Zahlungen insbesondere auch durch NFC-Zahlungen aus und begründet dies mit dem Hinweis, dass das Sperren der Karte technisch unmöglich sei.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied nun, dass dieser Haftungsausschluss rechtlich nicht zulässig sei und verwies auch darauf, dass die Behauptung, NFC-Karten könnten nicht gesperrt werden, nachweislich falsch sei.
Damit wurde vom Gericht klargestellt, dass eine Bank das Haftungsrisiko in ihren AGB nicht ausschließen darf.
Quelle:
EuGH,
Az. C-287/19