Skip to content
Anrufen Seminare Robert Klein | Stadtberg 32 | 89312 Günzburg | Telefon: 08221-31905 | E-Mail schicken

Handy zwischen Ohr und Schulter gehalten

Im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung wurde eine Pkw-Fahrerin geblitzt. Auf dem Foto war zu sehen, dass sie während der Fahrt ihr Handy zwischen Ohr und Schulter eingeklemmt hatte. Auch dieses Vergehen wurde mit einem Bußgeld geahndet. Dagegen zog sie vor Gericht. Sie gab zwar zu, telefoniert zu haben, jedoch ohne dabei ihr Handy verbotswidrig mit den Händen gehalten zu haben. Nachdem das Amtsgericht die behördliche Entscheidung für rechtmäßig befunden hatte, legte sie Revision beim Oberlandesgericht (OLG) Köln ein. Die Richter bestätigten das Urteil des Amtsgerichts mit der Begründung, dass das Halten eines Gegenstands nicht nur mit den Händen erfolgen kann, und dass durch das Einklemmen zwischen Kopf und Schulter ebenfalls eine Verkehrsgefährdung ausgehen kann.

Quelle: OLG Köln,
Az. II-I RBs 347/20

An den Anfang scrollen