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Im Halteverbot geparkt-Unfall

Ein SUV parkte im absoluten Halteverbot, an einer Stelle, an der eine Verkehrsinsel die Straße verengte. Bei Regen und schlechter Sicht kollidierte ein von hinten kommendes Fahrzeug mit dem Falschparker. Die Versicherung des Unfallverursachers wollte jedoch nicht im vollen Umfang für den Schaden am SUV aufkommen und verwies darauf, dass das geschädigte Fahrzeug unrechtmäßig abgestellt worden war, und dass ihr Versicherungsnehmer nach eigenen Angaben bei Regen von entgegenkommenden Fahrzeugen auch geblendet wurde. Das Landgericht (LG) Hamburg verurteilte den Schädiger dennoch zur Übernahme von 80 Prozent der Schadenssumme. Es begründete das Urteil mit dem Hinweis, dass eine an Witterung und Sicht angepasste Fahrweise den Unfall hätte verhindern können.

Quelle: LG Hamburg,
Az. 306 O 207/19

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