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Aufbauseminar fehlt: Fahrerlaubnis auf Probe weg

Einer Fahranfängerin wurde mit sofortiger Wirkung ihre Fahrerlaubnis entzogen, da sie es versäumt hatte, an einem angeordneten Aufbauseminar teilzunehmen. Dagegen klagte die Betroffene. Das Verwaltungsgericht (VG) Aachen stellte in seinem Urteil fest, dass nach § 2a Abs. 2 Nr. 1 StVG die Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen ist und dafür auch eine Frist gesetzt werden muss. Nachdem die Behörde eine Fristsetzung versäumt hatte, entschied das Gericht zugunsten der Klägerin, der ihre Fahrerlaubnis auf Probe rechtswidrig entzogen worden war.

VG Aachen, Az. 3L 775/20

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