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Führerscheinprüfung in weiter Ferne

Die Wartezeiten auf einen Termin für die Fahrerlaubnisprüfung sind wesentlich länger als in früheren Jahren, Tendenz steigend. Dies gilt sowohl für die fahrpraktische Prüfung als auch für die Theorieprüfung, was selbst Prüforganisationen einräumen. Sie sind mit der Abnahme von Fahrerlaubnisprüfungen gewaltig im Rückstand. Und dieser Umstand kann nun wirklich nicht nur auf Corona oder erfolgte störanfällige Systemumstellungen geschoben werden. Es ist aus Sicht des Interessenverbands Deutscher Fahrlehrer (IDF) schlicht die Folge eines gravierenden absehbaren Personalmangels. Mussten die Bewerber früher zwei bis höchstens vier Wochen in der Warteschlange verbringen, so sind es heute gut und gerne mal mindestens vier bis sechs Wochen. Die Mehrheit der Fahrschulen beschwert sich darüber hinaus, dass sie derzeit oft weniger Termine bekommt als sie beantragt hat. Nicht zuletzt deshalb wenden sich Fahrschüler immer häufiger direkt an die Prüforganisation, in der vagen Hoffnung dort schneller einen Prüftermin zu erhalten. Unlängst monierte eine Fahrerlaubnisbewerberin schriftlich bei der Beschwerdestelle einer Prüforganisation den untragbaren Zustand und erhielt folgende Antwort:

„Um einen Termin zu vereinbaren, bitten wir Sie sich an Ihre Fahrschule zu wenden. Diese ist für die Terminierung zuständig.“

Aus Sicht des IDF grenzt eine derartig unzutreffende Behauptung einer Prüforganisation schon an „Unverschämtheit“.

Die langen Wartezeiten bergen auch ein erhebliches Konfliktpotenzial zwischen Fahrschülern und Fahrlehrern. Häufig werden die Fahrschulen für diesen misslichen Umstand verantwortlich gemacht und nicht die Prüforganisationen. Wird das Dokument darüber hinaus noch beruflich dringend gebraucht, kann es auch schnell zu Stress mit dem Arbeitgeber kommen, oder der in Aussicht gestellte Job ist weg.

Der IDF lehnte bereits im Vorfeld strikt die am 1. Januar 2021 aus seiner Sicht unnötig eingeführte Prüfzeitverlängerung und die damit verbundene Gebührenerhöhung ab und warnte schon damals vor einer zu dünnen Personaldecke der Prüforganisationen. Diese Forderung wurde jedoch vom Gesetzgeber beharrlich ignoriert.Der Ruf vieler Fahrschulen nach einer Zulassung weiterer Prüforganisationen ist mehr als verständlich, da sie von den Fahrschülern zu Unrecht für die fehlenden Prüfungstermine verantwortlich gemacht werden.

Diese Forderung geht zumindest zum jetzigen Zeitpunkt ins Leere. Gemäß § 10 KfSachvG dürfen für denselben Bereich eines Landes nicht mehrere Technische Prüfstellen errichtet oder unterhalten werden. Eine Öffnung des Wettbewerbs wäre daher nur durch eine Änderung dieses Bundesgesetzes möglich, denn Landesregierungen können keine Abweichungen von bundesrechtlichen Regelungen praktizieren.

Der Interessenverband Deutscher Fahrlehrer (IDF) hat bereits wiederholt mit Verantwortlichen von Prüforganisationen die prekäre Situation bei der Zuteilung von Prüfterminen erörtert und um wirksame Maßnahmen gebeten, die zur Entspannung des Engpasses beitragen. Seitens der Prüforganisationen wurde versichert, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Situation zu verbessern. Nun wäre es an der Zeit, diese Versprechen einzulösen und unzutreffende Schuldzuweisungen in Richtung Fahrschulen zu unterlassen.

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