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Kosten für Paypal-Zahlungen rechtens

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs klagte gegen die Erhebung von Gebühren für Sofortüberweisungen bzw. Zahlungen mittels Paypal im Internet, da sie einen Verstoß nach Paragraph 3a des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWB) sahen (spürbare Beeinträchtigung der Interessen von Verbrauchern, sonstigen Marktteilnehmern oder Mitbewerbern).
Das Landgericht (LG) München hat dieser Auffassung entsprochen und der Klage stattgegeben, das Oberlandesgericht (OLG) München hat diese Klage jedoch abgewiesen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte nun die Entscheidung des OLG. Er stellte in seinem Urteil fest, dass es sich bei den erhobenen Gebühren nicht um ein Entgelt für die Nutzung des Zahlungsmittels handelt, sondern um eine Gebühr, die der jeweilige Finanzdienstleister erhebt.
Quelle: Urteil des BGH Az. I ZR 203/19

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