Skip to content
Anrufen Seminare Robert Klein | Stadtberg 32 | 89312 Günzburg | Telefon: 08221-31905 | E-Mail schicken

Unfall durch Notfallbremsassistent

Bei einer Pkw-Fahrerin löste auf der Autobahn plötzlich unverschuldet der Notfallbremsassistent aus.

Der hinter ihr fahrende Lkw konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen, sodass es zum Auffahrunfall kam. Den entstandenen Schaden wollte die Verursacherin jedoch nicht übernehmen, da das Bremsmanöver schließlich auf technisches Versagen zurückzuführen war. Das Gericht schloss höhere Gewalt aus, befand aber dennoch, dass die Klägerin zumindest einen Verursachungsbeitrag geleistet habe, da das Fahrzeug ohne ersichtlichen Grund auf freier Strecke abrupt abgebremst habe. Außerdem hätte ein versierter Autofahrer die Warnblinkanlage betätigt und versucht, das Fahrzeug ganz nach rechts an den Fahrbahnrand zu steuern.

Nachdem der Lkw jedoch einen zu geringen Sicherheitsabstand eingehalten hatte, wurde dem Auffahrenden eine Mitschuld angelastet. Er musste ein Drittel des Haftungsanspruchs übernehmen. Dagegen ging die Klägerin beim Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main erfolgreich in Berufung. Die Richter änderten das Urteil mit der Begründung, dass der zu geringe Sicherheitsabstand schwerer wiege als das abrupte Abbremsmanöver und verurteilte den Beklagten zur Übernahme von zwei Dritteln des Haftungsanspruchs. Eine Revision gegen diese Entscheidung wurde nicht zugelassen.

Fahrassistenzsysteme unterstützen den Fahrer also nicht nur, sondern erfordern eben vielmehr eine erhöhte Aufmerksamkeit, und sie bergen bei Unfällen auch die gerichtlich dokumentierte Gefahr einer Schadensübernahme.

Quelle:
OLG Frankfurt am Main,
Az. 23U 120/20

An den Anfang scrollen